Zum Tod von Michael Jackson aus Sicht des deutschen Steuerrechts
Mein Steuerberater hat den Tod Michael Jacksons mal aus einer ganz anderen Perspektive betrachtet.
Als im Jahre 1996 die „Ausländersteuer“ nach § 50 a des Einkommensteuergesetzes von 15 auf 25 Prozent angehoben wurde, sagte Megastar Michael Jackson seine für den Sommer desselben Jahres geplante Deutschland-Tournee endgültig ab. Die drastisch erhöhte Steuer hätte für Jackson und seine aufwändige Bühnenshow zur Folge gehabt, dass er pro Konzert rund 160.000 DM hätte draufzahlen müssen,
so sein damaliger Manager. Die Fans liefen Sturm: Wenn Michael nie mehr nach Deutschland kommt, gibt es eine Massenhysterie, sagte nach Meldungen von Tageszeitungen damals der Sprecher des Deutschen Michael-Jackson-Fanclubs in Kolbermoor.
Veranstalter befürchteten, dass es in Folge der erhöhten Pauschalsteuer zu zahlreichen Konzertabsagen im Inland kommen werde. Live-Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland lohnten sich einfach nicht mehr. Die Proteste der Branche zeigten langfristig Wirkung. 2002 wurde in das System der Ausländersteuer zunächst ein Bagatellbereich eingeführt, der den Steuerabzug bei niedrigen Gagen unter 1000 € schrittweise reduzierte. Ein Jahr später wurde der Steuersatz unter Beibehaltung der Bagatellzone von 25 auf 20 Prozent abgesenkt. Seit Anfang 2009 ist er wieder auf den ursprünglichen Satz von 15 Prozent zurückgeführt worden. Beobachter fragen sich, was das ganze Theater eigentlich sollte.
Michael Jackson hatte für die nahe Zukunft wieder eine große Tournee geplant. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. Er starb am 25.6.2009 um 14:26 Ortszeit in Los Angeles an Herzversagen. Unfreiwillig markieren so die letzten Jahre seines Lebens auch einen Ausschnitt aus dem in vielen Bereichen fragwürdigen deutschen Steuerrecht.
30.06.2009 Karl-Hermann Görs
Karl-Hermann Görs
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